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Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)
Grundlagen
Alle EU-Mitglieder wurden durch die Europäische Union verpflichtet die "Europäischen Richtlinien über die Gebäudeenergieeffizienz von Gebäuden" in nationales Recht umzusetzen. In diesem Zusammenhang spielt in Deutschland dabei der Energieausweis eine zentrale Rolle, welcher im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab Mitte 2006 schrittweise eingeführt wurde.
Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, welche bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Kauf-/Mietinteressenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Seit dem 01. Januar 2009 - gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Seit dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Die Energieausweise müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis ist für 10 Jahre gültig, weist den Energieverbrauch eines Gebäudes genau aus und wird somit zu einem wichtigen, Kauf entscheidenden Kriterium.
Seit dem 01.10.2009 ist die neue EnEV 2009 in Kraft getreten. Damit verschärft die Bundesregierung die Energieverbrauchsvorgaben um 30 % gegenüber der EnEV 2007. Die neue EnEV 2009 verlangt für u. a. für Altbauten, dass die Decken zum Dachboden bis Ende 2011 mit einer Wärmedämmung ausgerüstet werden müssen. Ausnahme: Das Dach über dem Bodenraum ist ausreichend gedämmt. Des Weiteren setzt die EnEV 2009 langfristig einen Teil der elektrisch betriebenen Nachtspeicherheizungen außer Betrieb. Die EnEV 2009 gilt für Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen für welche die Bauanträge nach dem 30.09.2009 gestellt wurden.
Von der Bundesregierung ist bereits geplant, 2012 die Energieeinsparverordnungen gegenüber der EnEV 2009 um weitere 30 % zu verschärfen.
Inhalt des Energieausweises
Der Energieausweis weist folgende Informationen aus:- Heiz- und Warmwasserverbrauch einer Immobilie
- Zustand der Gebäudehülle
- Klassifizierung des Gebäudes in Energieeffizienzklassen A - I
- Bei Nicht-Wohngebäuden wird zusätzlich der Energiebedarf für Gebäudekühlung und künstliche Beleuchtung ausgewiesen

Muster Energieausweis
Vorteile des Energieausweises
- Käufer, Mieter oder Pächter können bezüglich der Energieeffizienz Gebäude direkt miteinander vergleichen.
- Für Immobilienbesitzer gibt der Energieausweis Hinweise auf eventuelle Gebäudemängel, so dass diese gezielt beseitigt werden können.
Wer braucht einen Energieausweis?
- Eigentümer von selbst genutzten Immobilien
- Vermieter und Pächter von wohnwirtschaftlich- und gewerblich genutzten Gebäuden
Die MaxWert Immobilienbewertungsgesellschaft mbH verfügt über ausgebildete Architekten und Bauingenieure mit einer zusätzlichen Ausbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) und ist somit entsprechend berechtigt den Energieausweis für "Wohngebäude" und "Nichtwohngebäude" zu erstellen. In diesem Zusammenhang können umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen individuell erarbeitet werden.